PRIVATER SPARPLAN
TP FINANCE / BERATUNGSRECHNER
Heute vorsorgen.
Morgen mehr Möglichkeiten.
Beitrag, Arbeitgeberzuschuss und Zukunftsszenarien gemeinsam durchrechnen.
Modellrechnung · Rechenjahr 2026
Berater-Cockpit
BeispielprofileProfile überschreiben Alter, Gehalt, Beitrag und persönliche Steuer-/SV-Merkmale mit Beispielen. Bitte vor der Beratung an die tatsächlichen Verhältnisse anpassen.
Speicherung nur auf diesem Gerät im Browser, ohne Cloud-Synchronisierung. Einträge können von anderen Nutzern desselben Browserprofils eingesehen werden. Keine automatische Speicherung.
Welchen monatlichen Eigenaufwand möchten Sie einsetzen?
Berechnet die passende Entgeltumwandlung für die aktuellen Annahmen und den eingestellten Zuschuss, bis maximal 676 € Gesamtbeitrag.
Wer finanziert Ihren Sparbeitrag?
- Ihr Netto-Eigenanteil
- Steuerentlastung (LSt, Soli, KiSt)
- SV-Entlastung / Änderung PKV-Zuschuss
- Arbeitgeberbeitrag
- Ihre Brutto-Entgeltumwandlung
Was könnte daraus werden?
Nicht garantiertKapital zum Rentenbeginn, vor späteren Steuern und Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträgen. Monatliche Einzahlung am Monatsende.
Auch 6 % sind ausschließlich eine Rechenannahme. Tatsächliche Ergebnisse können deutlich abweichen; Verluste sind möglich. Die Darstellung ist keine Versicherungsleistung oder Rentenzusage.
Vorher und nachher: monatliche Gehaltswirkung
| Position | Ohne neue bAV | Mit neuer bAV | Differenz |
|---|
Berechnungsübersicht für die angegebenen Standardmerkmale. Steuerberechnung nach BMF-PAP 2026, ergänzt um SV-Abzüge; keine DATEV-Anbindung. Individuelle Lohnabrechnung, Sonderzahlungen und sonstige Abzüge sind nicht abgebildet.
bAV und privates Sparen bei gleichem Eigenaufwand
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Die private Modellrente unterstellt eine spätere Verrentung des Kapitalwerts zum frei gewählten Faktor. Sie ist keine Auszahlungsgarantie eines Sparplans. Beide Monatswerte sind vor Abgaben; individuelle Tarifbedingungen sind nicht verglichen.
Vergleich der Kapitalwerte vor Auszahlungsabgaben. Die unterschiedliche Besteuerung, mögliche KV/PV-Beiträge und eine geringere gesetzliche Rente sind in diesem Kapitalvergleich nicht abgezogen. Daraus lässt sich kein pauschaler Netto-Vorteil ableiten. Verfügbarkeit, Vererbbarkeit und Arbeitgeberbindung unterscheiden sich ebenfalls.
Wie entsteht das bAV-Modellkapital?
Zusätzliche Betriebsrente – unverbindliches Modell
Modellrente = Kapital × Rentenfaktor / 10.000. KV: nur auf den Teil oberhalb 197,75 €/Monat. PV: bei Überschreiten der Freigrenze 197,75 € auf die gesamte Betriebsrente. Steuer = Bruttorente × eingestellte Steuerquote (ohne Abziehbarkeit von KV/PV). Freibetrag und Freigrenze entsprechen 2026; künftige Änderungen sind nicht prognostiziert.
Arbeitgeber & HR: Aufwand planen
Modell für Beschäftigte mit identischen Eingaben. Aufwand = Arbeitgeberbeitrag − geschätzte AG-SV-Ersparnis; ohne Umlagen, Unfallversicherung, Verwaltung und ertragsteuerliche Effekte. Bestehende Versorgungszusagen und Tarifverträge gesondert prüfen.
Beratungsnotizen & nächste Schritte
Die Übersicht dokumentiert Eingaben und Modellrechnungen. Sie ersetzt keine vollständige individuelle Beratungsdokumentation.
Rechengrundlagen & Hinweise für das Gespräch
So rechnet die Näherung
Für eine neue kapitalgedeckte Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds im ersten Dienstverhältnis. Angenommen werden volle Fördergrenzen ohne bestehende bAV oder Altvertragsanrechnung. Maximaler Gesamtbeitrag hier: 676 €/Monat.
Steuerfrei: bis 8.112 €/Jahr; sozialversicherungsfrei: bis 4.056 €/Jahr (bei gleichmäßiger Zahlung 676 € bzw. 338 €/Monat). Für die SV werden die Beitragsbemessungsgrenzen von 8.450 € (RV/AV) und 5.812,50 € (KV/PV) monatlich berücksichtigt.
Zusätzliche Arbeitgeberbeträge werden dem Gesamtbeitrag zugerechnet. SV-Basis nach bAV = Brutto − Entgeltumwandlung + beitragspflichtiger bAV-Anteil oberhalb 338 €. Steuerentlastung = Differenz aus Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer ohne bzw. mit bAV. Die Steuerwerte folgen dem BMF-PAP 2026 auf Basis des jeweiligen steuerpflichtigen Bruttos. Eigenaufwand = Entgeltumwandlung − SV-Entlastung − Steuerentlastung + möglicher Verlust an PKV-Arbeitgeberzuschuss. Bei PKV bleiben die eingegebenen Versicherungsbeiträge konstant; keine KV/PV-Beitragsersparnis durch Entgeltumwandlung. Der steuerliche Basisbeitrag und der errechnete steuerfreie AG-Zuschuss werden im PAP 2026 berücksichtigt. Sozialbeiträge werden je Versicherungszweig auf Cent gerundet. Die Übersicht ersetzt keine individuelle Lohnabrechnung.
Was außerdem dazugehört
Der Arbeitgeber muss bei Entgeltumwandlung grundsätzlich 15 % weiterleiten, soweit er Sozialversicherungsbeiträge einspart; tarifliche Abweichungen sind möglich. Der frei eingestellte Zuschuss ist eine Beratungsannahme, keine rechtliche Prüfung.
Weniger SV-pflichtiges Einkommen kann gesetzliche Rente und weitere Sozialleistungen mindern. Diese Auswirkungen sind nicht beziffert. Leistungen aus steuerfrei finanzierten Beiträgen sind später grundsätzlich steuerpflichtig; je nach Versicherungsstatus fallen KV-/PV-Beiträge an. Daher sind die Kapitalwerte keine Nettoauszahlung.
Berechnungen erfolgen in diesem Browserfenster. Über „Fall speichern“ können Eingaben und Notizen ausdrücklich lokal gespeichert werden. Keine Übermittlung an einen Beratungsserver. Zum PDF-Speichern bitte im Druckdialog „Als PDF speichern“ wählen.
Quellen, Stand 25.09.2026: TK · PKV-Arbeitgeberzuschuss · BMF · PAP 2026 · § 1a BetrAVG · § 3 Nr. 63 EStG · TK · Betriebsrentenfreibetrag · TK · Fördergrenzen · Bundesregierung · Rechengrößen · DRV · Arbeitgeberzuschuss
